Juli 11, 2008
Bevor Ihr nachfragt: Nein, das war gewiss keine ganz einfache Klausur. Es war ein durchaus anspruchsvoller Fall, und man wird nicht erwarten können, dass Ihr jede der sich auftuenden Rechtsfragen abschließend behandeln könnt. Dafür kann die Zeit nicht reichen. Aber in den Grundstrukturen solltet Ihr die Klausur verstanden und gelöst haben können: Denn vieles ist nicht so weit weg von dem, was wir ausführlich besprochen haben.
Die Klausuren werden bis zum kommenden Freitag extern korrigiert und dann besprochen. Dann erhaltet Ihr auch ausführliche Lösungshinweise zu dem konkreten Fall, der auf einer neueren Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung beruht. Nämlich auf dieser.
Auch noch nach Besprechung und Rückgabe der Klausur habt Ihr selbstverständlich die Möglichkeit, auf mich zuzukommen und alle offenen Fragen zu stellen - auch zur Klausur, zur Korrektur und zu Eurer Lösung.
Juli 5, 2008
Das war’s für dieses Semester - fast.
Die Falllösungen und Folien sollten nun vollständig online stehen. Allein die Grundlagenfälle der letzten “ordentlichen” PÜ-Stunde stelle ich nicht ins Internet. Wer sie noch braucht, spreche bitte mich an. Die Nacharbeitung der Fälle anhand der angegebenen Fundstellen wird, auch zur Rekapitulation wichtiger Grundrechtsprobleme vor der Klausur, empfohlen. Vorrangig ist aber - falls nur wenig Zeit bleibt - eine gründliche Nachbereitung der Hauptfälle der PÜ vor allem anhand der Falllösungen und der Vorlesung auch anhand des Lehrbuchs. Die eingehende Kenntnis der Übersichten zur Zulässigkeit und Begründetheit in der Falllösungen (siehe die Arbeitsblätter und Folien) ist für die Klausur unerlässlich.
Das Semester beschließen wir mit unserer Probeklausur am kommenden Freitag, 11. Juli 2008 (abweichender Ort: HU-Hauptgebäude, UL 6 1070). Die Klausur wird auch von den PÜs von Holger Greve und Florian Schärdel mitgeschrieben. Wer die Arbeit korrigiert wissen möchte, gibt bitte spätestens mit der Klausur das anfallende Entgelt für den externen Korrektor bei mir ab. Andere Klausuren werden nicht korrigiert. Teilnehmer, die am Freitagmorgen der Probeklausur nachweislich zwingend verhindert sind und die dennoch eine vorbereitende Übung schreiben möchten, bitte ich, auf mich zuzukommen.
Eine Besprechung der Probeklausur biete ich am Freitag, 18. Juli 2008, 8.00 Uhr s.t., an. Im Anschluss biete ich Gelegenheit, alle verbliebenen Fragen zum Stoff des Semester und zur juritischen Methodik insgesamt zu stellen. Selbstverständlich habt Ihr auch die Möglichkeit, bei Unklarheiten jederzeit per e-Mail oder - nach Voranmeldung - persönlich in meinem Büro nachzufragen.
Juni 15, 2008
Mag es eigentlich verfassungs-, weil gleichheitswidrig, sein, wenn eine bestimmte Regelung explizite Vorrangrechte für eine bestimmte Religion aufstellt, etwa, was die Repräsentation bestimmter Symbole im öffentlichen Schulunterricht betrifft?
Unsere Antwort bei Fall 3 (Kopftuch) war: Ja.
Die Antwort der Verwaltungsgerichte zu genau solchen Regelungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen war: Nein. Und das Zaubermittel, das solch wundersames Ergebnis erschuf, hieß: Verfassungskonforme Auslegung. Die Regelung, so heißt es cum grano salis, habe doch gar nicht gewollt, was der Gesetzgeber eigentlich gewollt habe, und deshalb betone sie keine Privilegierung, sondern eine Selbstverständlichkeit, die, weil sie letztlich überhaupt keine normativen Konsequenzen habe, auch nicht zu einer normativen Ungleichbehandlung führe.
Wenn ein Gericht solches schreibt, dann mag man das eigenwillig nennen. Wenn mehrere Gerichte so judizieren, ist es bald herrschende Meinung.
Jetzt regt sich Widerspruch im Schrifttum: In der aktuellen DÖV melden Walter und von Ungern-Stenberg beachtliche Zweifel an der Judikatur an. Ihr Ergebnis: Die fraglichen Regelungen des SchulG NRW - Vorbild für unseren Fall 3 - sind verfassungswidrig. Eine verfassungskonforme Auslegung ist methodisch unzulässig.
Recht so. Und deshalb lesenswert: DÖV 2008, 488 ff.
Viele der Argumente solltet Ihr aus unserem Kurs kennen.
Juni 13, 2008
Aus - mir nicht ganz erfindlichen - Gründen konnten zwischenzeitlich die PÜ-Materialien nicht vom HU-Server abgerufen werden. Mittlerweile sollte es wieder klappen.
Juni 13, 2008
Das Semesterende naht, und das PÜ-Programm wird dichter.
Bis zum Semester biete ich zusätzlich folgende Veranstaltungen an
- 23. Juni 2008, 8.00 Uhr s.t. Propädeutikum mit Fallbesprechung
- 30. Juni 2008, 8.00 Uhr s.t. Propädeutikum mit abschließenden Fällen und Wiederholung
Am Montag, 4. Juli 2008, 8.00 Uhr s.t. findet unsere Probeklausur statt. Die Kosten für die extern übernommene Korrektur betragen 5,00 Euro je Teilnehmer. Teilnehmer/innen und Teilnehmer, die an der Klausur teilnehmen wollen, werden gebeten, bis zum Termin des Propädeutikums am 30. Juni 2008 den fraglichen Betrag zu entrichten.
Juni 5, 2008
Gegenstand des “Durchblicks” (8.00 Uhr bis 8.30 Uhr): Fall 4b, den wir schon kurz angesprochen haben. Neben einer kurzen Besprechung des Falls wollen wir uns noch an einen Überblick über die Kommunikationsfreiheiten wagen.
In der Kernzeit des Propädeutikums (8.30 Uhr bis 10.00 Uhr) beschäftigen wir uns mit Fall 5, den Ihr gerne schon einmal vorbereiten mögt - und der viele spannende Fragen birgt.
Die Materialien konnten leider erst jetzt eingestellt werden. Deshalb nehme ich Eure Lösungen von Fall 4b selbstverständlich noch morgen - und bei Bedarf auch später - an.
Mai 16, 2008
Ab sofort (also: ab dem Freitag, 23. Mai) beginnt das Propädeutikum um 8.30 Uhr s.t.
Von 8.00 Uhr s.t. bis 8.30 Uhr biete ich ab sofort als Zusatzangebot einen “Durchblick” an. Diese halbe Stunde soll der Vertiefung dienen, vor allem aber auch der Besprechung der Zusatzfälle. Eine Korrektur Eurer Bearbeitungen der Zusatzfälle im Vorfeld der Besprechung führe ich gerne durch. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich dieses Angebot je Teilnehmer nur zweimal im Semester machen kann.
Termine für die Abgabe Eurer Bearbeitungen sind:
- Fall 3, Frage II: 27. Mai 2008 (Besprechung: 30. Mai 2008).
- Fall 4b: 3. Juni 2008 (Besprechung: 6. Juni 2008).
Weitere Termine gebe ich rechtzeitig bekannt.
Mai 16, 2008
Es mag Euch anstrengend vorgekommen sein, und das war es auch: Fall 3 (Kopftuch) ist ein außerordentlich anspruchsvoller Fall, in dem viele wesentliche Probleme der aktuellen Grundrechtsdogmatik zusammenspielen. Nicht alles müsst Ihr nach dem ersten Mal verstanden haben; aber Ihr solltet daran arbeiten, es nachbereiten, vielleicht den Fall selbst einmal für Euch zu lösen.
Mir ist wichtig, dass Ihr diesen Fall intensiv nachvollziehen könnt und dass keine Fragen offen bleiben.
Deshalb gilt für das Propädeutikum am kommenden Freitag, 23. Mai, folgender Ablauf:
8.00 Uhr s.t. bis 8.30 Uhr: Durchblick Fall 3 - Zulässigkeit, Definitionen, Aufbaufragen
8.30 Uhr s.t. bis 10.00 Uhr: Fall 4a, Einführung in Fall 4b.
Ich will Euch zugleich einladen, selbst einmal zu versuchen, einen wichtigen “leading case” zur Religionsfreiheit zu bearbeiten. Wenn Ihr mögt, bearbeitet doch einmal zuhause den Teilfall “Schaf” des Falles 3 “Tuch oder Schaf?” - also die Frage unter II. Die von Euch verfassten Lösungen kontrolliere ich gerne. Nach Möglichkeit bitte ich um persönliche Abgabe; auch die Einreichung per e-Mail genügt jedoch. Lösungen, die Ihr kontrolliert wissen wollt, müssen bis Dienstag, 27. Mai, bei mir eingereicht werden. Eine Besprechung der Lösung biete ich vor der PÜ am 30. Mai 2008 (von 8.00 Uhr s.t. bis 8.30 Uhr) an.
Mai 13, 2008
Die aktuellen Materialien zum Propädeutikum Grundrechte (insbesondere Lösung zu Fall 2, Prüfungsübersicht Gleichheitssatz) können erst in den kommenden Tagen hier eingestellt worden. Der Grund ist so einfach wie schwerwiegend: An der Universität ist ein Server nicht recht intakt, und deshalb habe ich auf das Laufwerk, auf dem alle Dateien lagern, momentan keinen Zugriff. E-Mails, die an meine dienstliche e-Mail-Adresse gesandt werden oder seit dem Freitag gesandt worden sind, kann ich derzeit gleichfalls nicht lesen.
Update, 13. Mai, 19:30 Uhr Die Probleme scheinen - dankenswerterweise - behoben; die Materialien sind aktualisiert.
Mai 2, 2008
Im Hochsommer werde ich auf der Deutschen SchülerAkademie einen Kurs halten - gemeinsam mit Jens Ph. Wilhelm. Dies ist unsere Kursankündigung.
Seit den Terroranschlägen von New York, Madrid und London hat Sicherheit Konjunktur. Im Bewusstsein einer neuartigen Bedrohungslage werden auch in Deutschland zahlreiche neue Gesetze erlassen und die öffentliche Diskussion wird von der Vorbereitung weiterer staatlicher Eingriffsmaßnahmen beherrscht. Während die höchsten Gerichte hierzu erste Urteile treffen, entscheiden sie zeitgleich auch erstmals über bereits ältere Sicherheitsgesetze, mit denen der Staat die rechtliche und technische Aufrüstung des Rechtsstaats in der Abwehr von Gefahren und der Bekämpfung von Verbrechen bezweckte. Es geht um Fragen wie diese: Darf der Staat seine Bürger in ihren Wohnungen belauschen oder ausspähen? Darf der Staat Flugzeuge abschießen und den Tod der Insassen in Kauf nehmen, wenn das Flugzeug offenbar Terroristen als Waffe dient? Darf ein Terrorist bzw. Entführer mit körperlicher Gewalt zum Verrat des Verstecks einer gefährlichen Zeitbombe bzw. seines Opfers gezwungen werden? Alle Beispiele variieren eine Rechtsfrage: Wann und inwieweit darf der Staat in die Freiheitsrechte seiner Bürger eingreifen, um Einzelne oder gar die Gesellschaft insgesamt zu schützen und begangene Straftaten zu ahnden?
Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit ist nicht nur eine höchst aktuelle, es ist eine der grundlegenden Fragen des Rechts. Die neueren Beispiele zeigen Freiheit und Sicherheit oft als unversöhnliche Gegensätze. Tatsächlich aber ist ihr Verhältnis weit komplizierter, denn „ohne Sicherheit ist keine Freiheit“ (Wilhelm von Humboldt). Und wo Unsicherheit oder Furcht herrschen, bleibt die formale Freiheit eine leere Hülse. Nicht umsonst hat die moderne Zivilgesellschaft dem Staat das Gewaltmonopol übertragen. An der Wiege des Verfassungsstaates steht daher die Staatsaufgabe Sicherheit. Aus ihrer Indienstnahme für die Freiheit entsteht zugleich ihre Grenze. Doch fraglich ist, wo diese Grenze zu ziehen ist.
Der Kurs wird die Beziehung von Freiheit und Sicherheit konkret an ihrem rechtlichen Kern behandeln. Zunächst soll in Vorgaben des Verfassungsrechts eingeführt werden, an denen alle Sicherheitsgesetze zu messen sind: die Grundrechte, die Verfassungsprinzipien und die Staatsaufgaben. Sodann werden die einfachrechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung individueller wie staatlicher Sicherheit und zur Beschränkung individueller Freiheit dargestellt, nämlich das präventive Polizeirecht sowie das repressive Straf- und Strafprozessrecht. Diese Einführung in Grundzüge des öffentlichen und Strafrechts soll den Teilnehmern das Rüstzeug dafür vermitteln, spannende und knifflige Grenzfälle von Freiheit und Sicherheit sach- und rechtskundig zu erörtern. Dabei wird sich zeigen, dass die rechtliche Argumentation oft mehr als nur eine – wie es in der Rechtsprache heißt – „vertretbare“ Ansicht erlaubt. Insofern versteht sich der Kurs auch als eine Einführung in die juristische Arbeitsweise.
Die Teilnehmer erhalten zur Vorbereitung auf den Kurs einen umfangreichen Materialienband, anhand dessen sie zu einem der dort behandelten Themen bzw. Fallkonstellationen ein kurzes Referat zur Einführung in die Sach- und Rechtslage erarbeiten sollen. Nach Vertiefung der Rechtsfragen im Unterrichtsgespräch sollen dann mit und durch die Teilnehmer zu den einzelnen Problemstellungen Lösungen erarbeitet und abschließend beispielhaft deren rechtsgutachtliche Bearbeitung aufgezeigt werden.
Die Kursankündigung als pdf.