April 21, 2008...8:10 Uhr vormittags

FAQ (I): Literatur

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Was und wieviel man lesen soll, ist immer eine wichtige Frage. Denn der Stoff ist groß und die Zeit begrenzt. Zweierlei bin ich dazu gefragt worden, und hier ist meine Antwort.

Sollte man das Vorlesungsskript von Herrn Prof. Klopefer lesen? Reicht es aus?

    Erste Antwort: Ja. Zweite: Nein.
    Ich empfehle stets, das Skript zur Vorlesung zu lesen, weil es die Vorlesung in ihren wesentlichen Grundzügen zusammenfasst. In den Vorlesungsskripten finden sich meist sehr prägnant die Kernaussagen des vermittelten Stoffes, und gerade vor der Klausur dient das Skript damit gleichsam als “Abhakliste” dafür, ob man das Wichtigste bereits verstanden hat - oder noch nicht. Es ist gerade dann eine wertvolle Hilfe, die Inhalte der Vorlesung noch einmal in sehr verdichteter Form vorzufinden.

    Das heißt aber nicht, dass es ausreichte, das Skript zu lesen (und es gar als Alternative zum Vorlesungsbesuch zu verstehen). Aus der Verdichtung des Stoffes folgt ja auch, dass er im Skript nicht ausführlicher behandelt werden kann - und damit manche Erläuterung, manche Kontextuierung, die gerade am Anfang besonders wertvoll sind, entfallen muss. Nicht nur punktuell sollte man deshalb zu einer ausführlicheren Darstellung auch greifen.

Genügt es, das zu können, was wir in der PÜ besprochen haben?

    Sagen wir es so: Das Propädeutikum hat den Anspruch, Euch mit allen erheblichen Grundstrukturen der Grundrechtsdogmatik und den wichtigsten Fragen des Besonderen Teils vertraut zu machen. Wir werden nicht jede Einzelheit behandeln können, und manches wird (wie in jeder Lehrveranstaltung) vereinfacht, verkürzt oder ausgelassen werden müssen. Wenn Ihr ein Grundrechtslehrbuch lest, so werdet Ihr stets einige Aspekte finden, die wir in der PÜ nicht behandeln konnten. Die sog. wichtigen und häufigen Klausurprobleme werden freilich in jedem Fall Gegenstand der PÜ sein.

    Aber bei den Grundrechten wie überall kommt es auf das System an und nicht auf jedes Detail. Den Anspruch, Euch das System zu erklären und Euch den Pfad zur grundrechtlichen Fallbearbeitung zu ebnen, hat - wie gesagt - die PÜ. Wenn Ihr die Falllösungen und die Arbeitsblätter aufmerksam lest, sollte Euch anschließend die eigenständige Klausurbearbeitung kein Problem mehr bereiten. Die Falllösungen sind auch stets so ausführlich gehalten, dass Ihr Probleme und Aspekte “jenseits des Falls” erfahrt.

    Wer das Propädeutikum besucht und alle Materialien sorgfältig nacharbeitet, hat einen guten Schritt für die Klausurvorbereitung getan. Das heißt aber nicht, dass Ihr auf die weniger fallorientierte, sondern systematischere Darstellung in Vorlesung und Lehrbüchern verzichten solltet - beide Darbietungsformen ergänzen sich bestens. Daher ist insbesondere der Besuch der umfassenderen Vorlesung unverzichtbar.

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