Mai 2, 2008...5:52 Uhr vormittags
Kursankündigung: “Freiheit, Sicherheit und Recht”
Im Hochsommer werde ich auf der Deutschen SchülerAkademie einen Kurs halten - gemeinsam mit Jens Ph. Wilhelm. Dies ist unsere Kursankündigung.
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Seit den Terroranschlägen von New York, Madrid und London hat Sicherheit Konjunktur. Im Bewusstsein einer neuartigen Bedrohungslage werden auch in Deutschland zahlreiche neue Gesetze erlassen und die öffentliche Diskussion wird von der Vorbereitung weiterer staatlicher Eingriffsmaßnahmen beherrscht. Während die höchsten Gerichte hierzu erste Urteile treffen, entscheiden sie zeitgleich auch erstmals über bereits ältere Sicherheitsgesetze, mit denen der Staat die rechtliche und technische Aufrüstung des Rechtsstaats in der Abwehr von Gefahren und der Bekämpfung von Verbrechen bezweckte. Es geht um Fragen wie diese: Darf der Staat seine Bürger in ihren Wohnungen belauschen oder ausspähen? Darf der Staat Flugzeuge abschießen und den Tod der Insassen in Kauf nehmen, wenn das Flugzeug offenbar Terroristen als Waffe dient? Darf ein Terrorist bzw. Entführer mit körperlicher Gewalt zum Verrat des Verstecks einer gefährlichen Zeitbombe bzw. seines Opfers gezwungen werden? Alle Beispiele variieren eine Rechtsfrage: Wann und inwieweit darf der Staat in die Freiheitsrechte seiner Bürger eingreifen, um Einzelne oder gar die Gesellschaft insgesamt zu schützen und begangene Straftaten zu ahnden?
Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit ist nicht nur eine höchst aktuelle, es ist eine der grundlegenden Fragen des Rechts. Die neueren Beispiele zeigen Freiheit und Sicherheit oft als unversöhnliche Gegensätze. Tatsächlich aber ist ihr Verhältnis weit komplizierter, denn „ohne Sicherheit ist keine Freiheit“ (Wilhelm von Humboldt). Und wo Unsicherheit oder Furcht herrschen, bleibt die formale Freiheit eine leere Hülse. Nicht umsonst hat die moderne Zivilgesellschaft dem Staat das Gewaltmonopol übertragen. An der Wiege des Verfassungsstaates steht daher die Staatsaufgabe Sicherheit. Aus ihrer Indienstnahme für die Freiheit entsteht zugleich ihre Grenze. Doch fraglich ist, wo diese Grenze zu ziehen ist.
Der Kurs wird die Beziehung von Freiheit und Sicherheit konkret an ihrem rechtlichen Kern behandeln. Zunächst soll in Vorgaben des Verfassungsrechts eingeführt werden, an denen alle Sicherheitsgesetze zu messen sind: die Grundrechte, die Verfassungsprinzipien und die Staatsaufgaben. Sodann werden die einfachrechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung individueller wie staatlicher Sicherheit und zur Beschränkung individueller Freiheit dargestellt, nämlich das präventive Polizeirecht sowie das repressive Straf- und Strafprozessrecht. Diese Einführung in Grundzüge des öffentlichen und Strafrechts soll den Teilnehmern das Rüstzeug dafür vermitteln, spannende und knifflige Grenzfälle von Freiheit und Sicherheit sach- und rechtskundig zu erörtern. Dabei wird sich zeigen, dass die rechtliche Argumentation oft mehr als nur eine – wie es in der Rechtsprache heißt – „vertretbare“ Ansicht erlaubt. Insofern versteht sich der Kurs auch als eine Einführung in die juristische Arbeitsweise.
Die Teilnehmer erhalten zur Vorbereitung auf den Kurs einen umfangreichen Materialienband, anhand dessen sie zu einem der dort behandelten Themen bzw. Fallkonstellationen ein kurzes Referat zur Einführung in die Sach- und Rechtslage erarbeiten sollen. Nach Vertiefung der Rechtsfragen im Unterrichtsgespräch sollen dann mit und durch die Teilnehmer zu den einzelnen Problemstellungen Lösungen erarbeitet und abschließend beispielhaft deren rechtsgutachtliche Bearbeitung aufgezeigt werden.
Die Kursankündigung als pdf.
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