Mai 13, 2008

Update: Serverprobleme

Die aktuellen Materialien zum Propädeutikum Grundrechte (insbesondere Lösung zu Fall 2, Prüfungsübersicht Gleichheitssatz) können erst in den kommenden Tagen hier eingestellt worden. Der Grund ist so einfach wie schwerwiegend: An der Universität ist ein Server nicht recht intakt, und deshalb habe ich auf das Laufwerk, auf dem alle Dateien lagern, momentan keinen Zugriff. E-Mails, die an meine dienstliche e-Mail-Adresse gesandt werden oder seit dem Freitag gesandt worden sind, kann ich derzeit gleichfalls nicht lesen.

Update, 13. Mai, 19:30 Uhr Die Probleme scheinen – dankenswerterweise – behoben; die Materialien sind aktualisiert.

Mai 2, 2008

Kursankündigung: „Freiheit, Sicherheit und Recht“

Im Hochsommer werde ich auf der Deutschen SchülerAkademie einen Kurs halten – gemeinsam mit Jens Ph. Wilhelm. Dies ist unsere Kursankündigung.

    Seit den Terroranschlägen von New York, Madrid und London hat Sicherheit Konjunktur. Im Bewusstsein einer neuartigen Bedrohungslage werden auch in Deutschland zahlreiche neue Gesetze erlassen und die öffentliche Diskussion wird von der Vorbereitung weiterer staatlicher Eingriffsmaßnahmen beherrscht. Während die höchsten Gerichte hierzu erste Urteile treffen, entscheiden sie zeitgleich auch erstmals über bereits ältere Sicherheitsgesetze, mit denen der Staat die rechtliche und technische Aufrüstung des Rechtsstaats in der Abwehr von Gefahren und der Bekämpfung von Verbrechen bezweckte. Es geht um Fragen wie diese: Darf der Staat seine Bürger in ihren Wohnungen belauschen oder ausspähen? Darf der Staat Flugzeuge abschießen und den Tod der Insassen in Kauf nehmen, wenn das Flugzeug offenbar Terroristen als Waffe dient? Darf ein Terrorist bzw. Entführer mit körperlicher Gewalt zum Verrat des Verstecks einer gefährlichen Zeitbombe bzw. seines Opfers gezwungen werden? Alle Beispiele variieren eine Rechtsfrage: Wann und inwieweit darf der Staat in die Freiheitsrechte seiner Bürger eingreifen, um Einzelne oder gar die Gesellschaft insgesamt zu schützen und begangene Straftaten zu ahnden?
    Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit ist nicht nur eine höchst aktuelle, es ist eine der grundle­genden Fragen des Rechts. Die neueren Beispiele zeigen Freiheit und Sicherheit oft als unversöhnliche Gegensätze. Tatsächlich aber ist ihr Verhältnis weit komplizierter, denn „ohne Sicherheit ist keine Freiheit“ (Wilhelm von Humboldt). Und wo Unsicherheit oder Furcht herrschen, bleibt die formale Freiheit eine leere Hülse. Nicht umsonst hat die moderne Zivilgesellschaft dem Staat das Gewaltmonopol übertragen. An der Wiege des Verfassungsstaates steht daher die Staatsaufgabe Sicherheit. Aus ihrer Indienstnahme für die Freiheit entsteht zugleich ihre Grenze. Doch fraglich ist, wo diese Grenze zu ziehen ist.

    Der Kurs wird die Beziehung von Freiheit und Sicherheit konkret an ihrem rechtlichen Kern behandeln. Zunächst soll in Vorgaben des Verfassungsrechts eingeführt werden, an denen alle Sicherheitsgesetze zu messen sind: die Grundrechte, die Verfassungsprinzipien und die Staatsaufgaben. Sodann werden die einfachrechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung individueller wie staatlicher Sicherheit und zur Beschränkung individueller Freiheit dargestellt, nämlich das präventive Polizeirecht sowie das repressive Straf- und Strafprozessrecht. Diese Einführung in Grundzüge des öffentlichen und Strafrechts soll den Teilnehmern das Rüstzeug dafür vermitteln, spannende und knifflige Grenzfälle von Freiheit und Sicherheit sach- und rechtskundig zu erörtern. Dabei wird sich zeigen, dass die rechtliche Argumentation oft mehr als nur eine – wie es in der Rechtsprache heißt – „vertretbare“ Ansicht erlaubt. Insofern versteht sich der Kurs auch als eine Einführung in die juristische Arbeitsweise.
    Die Teilnehmer erhalten zur Vorbereitung auf den Kurs einen umfangreichen Materialienband, anhand dessen sie zu einem der dort behandelten Themen bzw. Fallkonstellationen ein kurzes Referat zur Einführung in die Sach- und Rechtslage erarbeiten sollen. Nach Vertiefung der Rechtsfragen im Unterrichtsgespräch sollen dann mit und durch die Teilnehmer zu den einzelnen Problemstellungen Lösungen erarbeitet und abschließend beispielhaft deren rechtsgutachtliche Bearbeitung aufgezeigt werden.

Die Kursankündigung als pdf.

April 30, 2008

Pro domo: Literaturtipp

Diesen Hinweis, der sich an Fortgeschrittene richtet, will ich mir nicht verkneifen: Am Montag ist das neue Lehrbuch „Umweltschutzrecht“ in den Beck’schen Grundrissne des Rechts erschienen. Autor ist Prof. Dr. Michael Kloepfer. Von Anschaffung und/oder Lektüre soll alles andere als abgeraten werden.

Mehr hier.

(Ist das nun Schleichwerbung? Nein: Schleichwerbung hat ein Heimlichkeitselement. Ich werbe offen.)

April 25, 2008

Einmalige Verlegung

Das Propädeutikum Grundrechte findet – auf Wunsch der Teilnehmer – am Montag, 28. April 2008, um 8.15 Uhr s.t. im Raum 326 statt, das Warm-up ebendort um 8.00 Uhr.

Themen werden sein: Der Grundrechtsschutz Minderjähriger, ausgewählte Zulässigkeitsprobleme sowie Fall 2.

Der Termin am Freitag, 02.05.2008, entfällt.

April 21, 2008

Nachfragen erwünscht: Das Stipendium

Dass es dies gibt: Das wissen die meisten. Wie man es bekommt: Das wissen manche. Ob sie es wagen sollten: Das wissen die wenigsten.

Aber es lohnt sich, genauer hinzuschauen. Denn ein Stipendium bereichert ein Studium, weit über das Finanzielle hinaus, ungemein. Und diese Stipendien sind nicht für eine Minderheit dar, die weiß, wie man es bekommt, sondern für all die, die Besonderes bewegen – im Studium und über das Studium hinaus. Davon gibt es viele, und natürlich gibt es sie auch bei uns an der Fakultät.

Stipendien dienen der Begabtenförderung. Was genau Begabung bedeutet, ist schwer zu ermitteln, für die Begabungsforschung nicht zuletzt, und die verschiendenen Stipendiengeber haben ihre eigenen – stets plausiblen – Maßstäbe aufgestellt und Methoden entwickelt, Studenten auf diese Maßstäbe hin zu prüfen. Doch sind es stets ein paar Kriterien, die jene Begabung indizieren die die meisten Stipendiengeber für förderungswürdig halten: Es ist, jedenfalls am Anfang des Studiums noch bedeutsam, Euer Schulerfolg; es sind jetzt Eure Leistungen (ja: Noten) im Studium; es sind Eure Talente, die Ihr neben dem juristischen Können (ein, aber wahrlich nicht das einzige Beispiel: Eure Musikalität) noch habt; und es ist das Engagement, das Ihr für Andere zeigt.

Die finanziellen Mitteln, aus denen die Stipendien finanziert werden, kommen in Deutschland – grob gesagt – vor allem aus Mitteln des Bundesbildungsministeriums, werden jedoch über verschiedene Stiftungen verteilt. Die wichtigste, weil überkonfessionelle und überparteiliche, zudem auch die größte, ist die Studienstiftung des Deutschen Volkes (die auch über zahlreiche eigene Gelder verfügt). Je ein Begabtenförderungswerk unterhalten die Arbeitgeberverbände (Stiftung der deutschen Wirtschaft) und die Gewerkschaften (Hans-Böckler-Stiftung), die katholische (Cusanuswerk) und die evangelische Kirche (Studienförderwerk Viligst). Von großem Gewicht sind die Begabtenförderungswerke der politischen Stiftungen, die den Parteien nahestehen (aber ihnen – das wird gelegentlich übersehen – nicht zugehören): Die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, die Heinrich-Böll-Stiftung, die Rosa-Luxemburg-Stiftung und die Hanns-Seidel-Stiftung. Man muss den jeweiligen Parteien keineswegs angehören, um Stipendiat einer dieser Stiftungen zu werden.

Ich selbst bin Stipendiat einer Stiftung gewesen, und mich hat diese Zeit sehr bereichert – nicht zuletzt, weil sich unter Stipendiaten Freundschaften entwickeln, die erfahrungsgemäß sehr lange halten. Auch deshalb werbe ich sehr für Stipendien: Wer gut ist im Studium, womöglich auch gut war in der Schule und vielleicht neben dem Juristischen auch noch andere Interessen hat, der sollte über eine Bewerbung nachdenken – bei der Stiftung, die ihm zusagt. Stipendien – das sei am Rande vermerkt – lohnen sich auch finanziell.

Wer an einer Einschätzung interessiert ist, ob sich für ihn eine Bewerbung lohnen könnte oder wer mehr wissen will über die Stipendien und Wege zum Stipendium, den berate ich – so gut ich kann – gerne. Viele Grundfragen sind bei den meisten Stiftung ähnlich; ich kenne außerdem nicht nur die Stiftung, von der ich selbst gefördert worden bin.

Der Weg vom (Nur-)Studenten zum (Auch-)Stipendiaten ist nicht leicht, doch nicht sehr lang – und er lohnt die Mühe allemal. Sprecht mich an, wenn Ihr unsicher seid, ob Ihr sie auf Euch nehmen wollt und wie Ihr sie am besten auf Euch nehmen könnt.

April 21, 2008

FAQ (I): Literatur

Was und wieviel man lesen soll, ist immer eine wichtige Frage. Denn der Stoff ist groß und die Zeit begrenzt. Zweierlei bin ich dazu gefragt worden, und hier ist meine Antwort.

Sollte man das Vorlesungsskript von Herrn Prof. Klopefer lesen? Reicht es aus?

    Erste Antwort: Ja. Zweite: Nein.
    Ich empfehle stets, das Skript zur Vorlesung zu lesen, weil es die Vorlesung in ihren wesentlichen Grundzügen zusammenfasst. In den Vorlesungsskripten finden sich meist sehr prägnant die Kernaussagen des vermittelten Stoffes, und gerade vor der Klausur dient das Skript damit gleichsam als „Abhakliste“ dafür, ob man das Wichtigste bereits verstanden hat – oder noch nicht. Es ist gerade dann eine wertvolle Hilfe, die Inhalte der Vorlesung noch einmal in sehr verdichteter Form vorzufinden.

    Das heißt aber nicht, dass es ausreichte, das Skript zu lesen (und es gar als Alternative zum Vorlesungsbesuch zu verstehen). Aus der Verdichtung des Stoffes folgt ja auch, dass er im Skript nicht ausführlicher behandelt werden kann – und damit manche Erläuterung, manche Kontextuierung, die gerade am Anfang besonders wertvoll sind, entfallen muss. Nicht nur punktuell sollte man deshalb zu einer ausführlicheren Darstellung auch greifen.

Genügt es, das zu können, was wir in der PÜ besprochen haben?

    Sagen wir es so: Das Propädeutikum hat den Anspruch, Euch mit allen erheblichen Grundstrukturen der Grundrechtsdogmatik und den wichtigsten Fragen des Besonderen Teils vertraut zu machen. Wir werden nicht jede Einzelheit behandeln können, und manches wird (wie in jeder Lehrveranstaltung) vereinfacht, verkürzt oder ausgelassen werden müssen. Wenn Ihr ein Grundrechtslehrbuch lest, so werdet Ihr stets einige Aspekte finden, die wir in der PÜ nicht behandeln konnten. Die sog. wichtigen und häufigen Klausurprobleme werden freilich in jedem Fall Gegenstand der PÜ sein.

    Aber bei den Grundrechten wie überall kommt es auf das System an und nicht auf jedes Detail. Den Anspruch, Euch das System zu erklären und Euch den Pfad zur grundrechtlichen Fallbearbeitung zu ebnen, hat – wie gesagt – die PÜ. Wenn Ihr die Falllösungen und die Arbeitsblätter aufmerksam lest, sollte Euch anschließend die eigenständige Klausurbearbeitung kein Problem mehr bereiten. Die Falllösungen sind auch stets so ausführlich gehalten, dass Ihr Probleme und Aspekte „jenseits des Falls“ erfahrt.

    Wer das Propädeutikum besucht und alle Materialien sorgfältig nacharbeitet, hat einen guten Schritt für die Klausurvorbereitung getan. Das heißt aber nicht, dass Ihr auf die weniger fallorientierte, sondern systematischere Darstellung in Vorlesung und Lehrbüchern verzichten solltet – beide Darbietungsformen ergänzen sich bestens. Daher ist insbesondere der Besuch der umfassenderen Vorlesung unverzichtbar.

April 18, 2008

Update: Propädeutikum

Auf vielfachen Wunsch der Teilnehmer wird das Propädeutikum Grundrechte während des Semesters an möglichst allen Terminen jeweils am Freitagmorgen stattfinden. Verlegungen versuche ich zu vermeiden.

Das Propädeutikum beginnt jeweils um 8.15 Uhr s.t. Für Frühaufsteher und all die, die Interesse an aktuellen Grundrechtsproblemen haben, biete ich ein grundrechtliches Warm-Up von einer Viertelstunde an (jeweils um 8.00 Uhr s.t.). Die Teilnahme am Warm-Up ist jedem frei gestellt; sie ist nicht notwendig, um der Veranstaltung zu folgen.

Und da es so früh ist: Wer sich einen Kaffee (oder anderes aufweckendes Getränk) mitbringen will, darf das natürlich sehr gerne.

Nachtrag (25.04.2008): Die Veranstaltung vom 02.05.2008 wird auf Wunsch der Teilnehmer auf Montag, 28.04.2008, vorgezogen. Wir sind dann ausnahmsweise im Raum 326. Der Termin am 02.05.2008 entfällt.

April 17, 2008

Materialien: Grundrechte

Zum Download: Die Materialien zu meinem Propädeutikum Grundrechte. Sie werden im Laufe des Semester sukzessive ergänzt. Die Unterlagen sind jeweils passwortgeschützt. Die benötigten Passwörter werden den Teilnehmern in der Veranstaltung mitgeteilt.

Organisatorisches

Materialien

Sachverhalte

Lösungen

Folien

April 17, 2008

Sprechstunde im Sommersemester 2008

Noch Fragen? Gerne!

    Persönlich in meiner „Sprechstunde“: Mittwochs von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Raum 437.
    Oder hier in den Kommentaren

April 17, 2008

Materialien: Staatsorganisationsrecht

Zum Download: Die Unterlagen zu meiner Kompaktvorlesung zum Staatsorganisationsrecht für die Schule des Deutschen Rechts an der Universität Breslau. Die Materialien sind passwortgeschützt.

Gliederung der Vorlesung

Folien: Grundlagen

Folien: Verfassungswidrigkeit

Folien: Staatsstruktur

Folien: Staatsziele

Folien: Vertikale Gewaltenteilung

Folien: Horizontale Gewaltenteilung

Folien: Gesetzgebungsverfahren